Selbstverpflichtung COVID-19
1.
Als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und als Rechtsanwältin bin ich ein unabhängige Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO).
2.
In diesem Sinne und aufgrund dieser Verpflichtung nehme ich die Rechte und Pflichten der Mandanten wahr.
3.
Aufgrund der Ausnahmesituation der Krankheit COVID-19 verpflichte ich mich selbst auf das Folgende:
- ich werde keine Mandate annehmen, die zum Gegenstand die Ausnutzung der bestehenden Ausnahmesituation haben
- nicht hiervon betroffen sind Mandate, die aufgrund der Ausnahmesituation ein juristisches Eingreifen notwendig machen
4.
Ich behalte mir vor, jedes einzelne Mandat gemäß der oben angeführten Kriterien zu prüfen.
5.
Bleiben Sie gesund und fair! Wir bleiben es auch!
Maike Wiemann
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwältin